Beistand schaffen
Erziehungsbeistandschaft / Betreuungsweisungen
Die Erziehungsbeistandschaft und die Betreuungsweisung sind ambulante Einzelfallhilfen, die auf individuelle Bedürfnisse und Lebenswelten zugeschnitten sind und sich vorrangig an jungen Menschen ab 12 bzw. 14 Jahren richten, die Unterstützung bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation benötigen, bereits strafrechtlich und/oder durch andere Verhaltensauffälligkeiten in Erscheinung getreten sind. Das Beratungs- und Unterstützungsangebot zielt auf eine Verbesserung der individuellen Lebenssituation, Verantwortungsübernahme für eigenes Handeln und entsprechende konstruktive Verhaltensänderungen ab, ggf. unter Einbeziehung der Familie, der Peergroup oder anderen Sozialkontakten.
Inhalte und Methodik
Wir arbeiten systemisch, ressourcen- und lösungsorientiert. Die Hilfe findet in unseren Räumlichkeiten, durch aktives Aufsuchen im Wohnraum der Familie, im eigenen Wohnraum des jungen Menschen oder individuell an anderen Orten statt.
Wir bieten den jungen Menschen vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten an, u.a.:
- Verbesserung der individuellen Lebenssituation
- Begleitung und Beratung rund um die Themen Schule, Beruf, Behörden, Straffälligkeit
- Unterstützung bei ihrer Verselbständigung, bei adäquaten Alltagsstrukturen und Freizeitverhalten und bei der Anbindung an weitere soziale Netze
- Erweiterung ihrer sozialen Kompetenzen
- Förderung der Persönlichkeits- und Potentialentwicklung
- Aufarbeitung ihres delinquenten Handelns und der Folgen – Verantwortungsübernahme
- Problembewältigung in Familie oder Partnerschaft
- Förderung der elterlichen Erziehungskompetenz
- Individuelle Themen, die sich durch die Lebenslagen der Teilnehmenden ergeben
Umfang der Hilfe
- Die Einzelfallhilfe wird je nach Modul mit einem Umfang von etwa vier bis fünf Stunden wöchentlich angeboten, wobei die Anzahl der Kontakte individuell zu vereinbaren ist
- Eine Betreuungsweisung dauert drei bis sechs Monate, bei Bedarf auch länger
- Eine Erziehungsbeistandschaft dauert je nach Modul drei Monate bis ein Jahr, bei Bedarf auch länger, wobei bei Modul 1 vierzehn Stunden Beratungszeit vorgesehen sind
Zugangswege
- durch das Case Management des Amtes für Soziale Dienste (Jugendamt) oder die Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe)
- durch jugendrichterliche Weisung
- im Vorfeld eines Gerichtsverfahrens im Rahmen der Diversion
- freiwillig auf Antrag beim Amt für Soziale Dienste
Ihre Ansprechpartner*innen für diesen Kurs:

Martin Bamesberger

Miles Löw

Sabrina Otten

Verena Gade

Christoph Kolano
Stadtteil-Schule e.V.
Hastedter Dorfstr. 22
28207 Bremen
Tel. 0421 – 413168
Fax 0421 – 4170005
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